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1.2.5 Andere Prinzipien

Abgesehen von diesen vier Grundprinzipien gibt es eine Reihe weiterer leitender Grundsätze für das nationale und internationale Umweltrecht, wie etwa das „großväterliche“ Prinzip oder den Grundsatz, dass Handlungen nicht zu einer signifikanten Verschlechterung der Umweltbedingungen führen dürfen. Last but not least müssen wir das Prinzip des grenzüberschreitenden Umweltschutzes erwähnen: Dieses Prinzip spiegelt die Einsicht, dass Umweltprobleme nicht an nationalen Grenzen Halt machen. Dieses Prinzip leitet zum Beispiel vielfach die Wasser-Rahmenrichtlinie, die auf die grenzüberschreitende Bewirtschaftung der Wasserressourcen in natürlichen Einzugsgebieten abstellt.
Nationales wie internationales Umweltrecht beruhen häufig auf den genannten Grundsätzen. Dies ist wichtig, weil viele Umweltprobleme grenzüberschreitende Probleme sind, wie Klimawandel, Luft- und Meerwasserverschmutzung.

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