1.1 Warum wir eine politisch-rechtliche Regulierung brauchen?
Ziele
- Verstehen, was ökologische Politik und Recht bestimmt und welches ihre Ziele und Verantwortlichkeiten sind,
- die verschiedenen Bereiche und Probleme, wofür Umweltrecht zuständig ist, beschreiben können,
- im Allgemeinen den möglichen Beitrag des Umweltrechts zur Regulierung von Umweltfragen durch den Staat zu diskutieren können.
Jede Rechtsordnung dient der normgestützten Abwägung von Entscheidungen zwischen entgegen stehenden Ansprüchen (etwa auf das Eigentum oder die Nutzung von Gütern, Ausübung von Freiheitsrechten und vielem mehr), in denen unterschiedliche Interessen und Perspektiven zum Ausdruck kommen. Das friedliche Zusammenleben erfordert in modernen Gesellschaften das politische Aushandeln zwischen solchen konfligierenden Interessen und bedarf hierzu einer verlässlichen und konsistenten Rechtsordnung. Das Recht ist dabei zugleich Ausfluss und Bedingung legitimen politischen Handelns. In das geltende Recht gehen immer auch die dominanten Moralvorstellungen einer Gesellschaft ein. Vor allem bildet das Recht die Grundlage für die Entscheidung oder Schlichtung von Streitfällen, in denen Parteien mit unterschiedlichen Ansprüchen gegeneinander antreten.
Dies betrifft auch widerstreitende oder risikoreiche Ansprüche gegenüber der Nutzung natürlicher Ressourcen sowie im Umgang mit nicht-menschlichen Lebewesen. Entsprechend ist es im 20. Jahrhundert zur Etablierung eines eigenständigen Umweltrechts gekommen. Die Gesetzgebung trägt damit dem wachsenden Ausmaß gesellschaftlicher Eingriffe in die Natur Rechnung: Je mehr einerseits die Umwelt zu einem knappen Gut geworden ist, um dessen Nutzung sich zahlreiche gesellschaftliche Akteure streiten, und andererseits die natürlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren (und damit diese selbst) durch die Ausbreitung der Zivilisation in ihrer Existenz bedroht werden, desto mehr sind Politik und Recht aufgefordert, die Natur vor Raubbau, Verschandelung und Zerstörung zu schützen.
Der Auftrag zu einer effizienten Natur- und Umweltpolitik verdankt sich dabei nicht zuletzt auch einem in der Öffentlichkeit gewachsenen Umweltbewusstsein und einer zunehmenden Wertschätzung von Tieren und Pflanzen um ihrer selbst willen. Natur- und Umweltschutz werden so zu einer öffentlichen Aufgabe, die im Prinzip als gleichwertig mit der Förderung der Wirtschaft und der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit zu betrachten ist. Und dementsprechend wird dem Umweltrecht ein zunehmend hoher Rang innerhalb des Rechtssystems eingeräumt. Mit der Installierung des Umweltrechts wird nun zugleich auch die Umweltethik aufgewertet, insofern tier- und umweltethische Wertvorstellungen in die Ausformulierung des Umweltrechts einfließen. Die Durchsetzung umweltethischer Forderungen ist in der modernen Gesellschaft fortan an die Ausgestaltung und Wirksamkeit des geltenden Umweltrechts gebunden.
Mittlerweile sind zahllose rechtliche Regelungen entweder unmittelbar umweltrechtlicher Natur oder zumindest von umweltrechtlichen Überlegungen und Bestimmungen mit bestimmt
- etwa die Festlegung von Emissionsgrenzen oder Fischfangquoten,
- die Vergabe von Wasserlizenzen,
- die Freigabe von Flächen zur Bebauung oder landwirtschaftlichen Nutzung,
- die Genehmigung zur Errichtung von Staudämmen, Brücken oder Flugplätzen, zur Veränderung von Flussverläufen (Kanalisierung), zur Anlage von Mülldeponien, zur Industrieansiedlung oder Energieerzeugung und vieles mehr.
Fast alle menschlichen Tätigkeiten, die in irgendeiner Weise in die Umwelt oder den Naturhaushalt eingreifen, können daher umweltrechtliche Fragen aufwerfen und umweltrechtliche Regelungen erforderlich machen.
Generell gilt: Politisch-rechtliche Regulierung oder Umweltrecht ist ein wichtiges Instrument für den Schutz der Umwelt im Einklang mit Ökonomie und sozialem Leben. Es ist eine komplexe und ineinander verschränkte Materie von Statuten, Gewohnheitsrecht, Verträgen, Übereinkommen, Verordnungen und Richtlinien, die, sehr weit gesehen, dazu da sind, um die Interaktion der Menschen und die biophysikalische oder sonstige natürliche Umwelt zu regulieren. Zweck der gesetzlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt ist die Verringerung oder Minimierung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die natürliche Umwelt um ihrer selbst willen und auf die Menschheit an sich.
Die wichtigsten Bereiche des Umweltrechts befassen sich unter anderem mit: Qualitätsverbesserung im Allgemeinen, Qualität des Wassers, globalem Klimawandel, Landwirtschaft, Biodiversität, Artenschutz, Pestizide und gefährlichen Chemikalien, Entsorgung, Sanierung von kontaminierten Böden und der nachhaltigen Entwicklung.
Umweltrecht ist von den Grundsätzen der Umweltbewegung wie wissenschaftlicher Ökologie, Verantwortung für die Natur und der Idee der Nachhaltigkeit beeinflusst. Soweit Umweltschutz ein öffentliches und staatliches Ziel ist, basiert dieses auf verschiedenen umweltpolitischen Prinzipien.
Die gesetzlichen Normen und Regeln können in allgemeine und besondere Umweltbestimmungen aufgeteilt werden. Allgemeine Umweltschutzregelungen sind keinem speziellen Umweltschutzbereich zugeordnet, sondern bereichsübergreifend anwendbar. Besondere Umweltschutzregelungen unterscheiden sich je nach dem Schutzgegenstand bzw. dem jeweiligen Maßnahmenansatz. Dabei kann folgende Orientierung benutzt werden: Umweltschutzregelungen können
- medial auf den Schutz verschiedener Umweltmedien (wie Boden, Wasser und Luft) oder
- kausal auf den Schutz der Umwelt vor gefährlichen Stoffemissionen bezogen sein; schließlich können sie auch
- vital dem unmittelbaren Schutz von Tieren und Pflanzen dienen.
Hinsichtlich des Maßnahmenansatzes kann das Umweltrecht
- anlagenbezogen sein (also etwa der Luftreinhaltung, dem Strahlenschutz oder der Energieeinsparung dienen) oder
- stoffbezogen sein (Schutz vor gefährlichen Chemikalien; Abfallvermeidung bzw. Abfallentsorgung) oder auch
- flächenbezogen sein (zum Zwecke des Gewässerschutzes, der Landschaftspflege oder des Bodenschutzes).
Insofern kein spezielles Umweltgesetzbuch existiert, in dem alle relevanten Umweltschutzfragen auf integrierte Weise behandelt werden, sind von umweltrechtlichen Regelungen verschiedene Rechtsgebiete betroffen: das Strafrecht (bzw. Umweltstrafrecht), insofern umweltschädigendes Verhalten unter Strafe gestellt wird, sowie das Zivilrecht, in dessen Rahmen Ansprüche auf Schadensersatz geregelt werden, insofern Umweltschädigungen kompensiert werden sollen.
Darüber hinaus kennt das Umweltrecht zahlreiche Instrumente, mit deren Hilfe die Ziele des Umweltschutzes erreicht und umweltpolitische Vorgaben effizient umgesetzt werden können. Zu diesen Instrumenten gehören insbesondere:
- Instrumente zur Umweltplanung (vor allem zur Sicherung von Ressourcen bzw. zur Verhinderung ökologischer Risiken)
- Instrumente zur direkten Verhaltenssteuerung (Verbote und Gebote, bestimmte Pflichten, denen umweltrelevante Akteure unterworfen werden);
- Instrumente zur indirekten Verhaltenssteuerung (Einfluss auf die Motivation der umweltrelevanten Akteure);
Auf diese Instrumente wird noch näher eingegangen. Zunächst aber wenden wir uns den Prinzipien zu, auf denen jede Gesetzgebung zum Umweltrecht beruht (bzw. beruhen sollte) und auf die auch das Umweltrecht der EU und allgemein das Umweltvölkerrecht immer wieder Bezug nehmen.


