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1.2 Grundlagen für politische und rechtliche Maßnahmen
Ziele
- die leitenden Grundsätze für das Umweltrecht sowohl im nationalen und internationalen Rahmen zu unterscheiden und zu erklären,
- die Bedeutung der Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen des Naturschutzes zu verstehen.
Das wichtige und inhaltlich bedeutsame Umweltrecht muss durch einige hochrangige Prinzipien geleitet werden. Für viele nationale Vorschriften im Bereich des Umweltrechts in der Europäischen Union (wie in Deutschland) bilden vier Grundsätze die Basis für alle Prozesse der Umweltrechtsetzung:
- das Vorsorgeprinzip,
- das Verursacherprinzip,
- das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung (in Bezug auf die Integration von Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung) und
- der Grundsatz der Zusammenarbeit. Oft werden weitere Grundsätze genannt, die diese vier Prinzipien vervollständigen oder sie in gewisser Hinsicht spezifizieren:
- Umweltverfahrensrechte
- gemeinsame, aber differenzierte Verantwortungen
- internationale und Gerechtigkeit zwischen den Generationen
- gemeinsame Sorge für die Menschheit
- Erhaltung der Umwelt als eines gemeinsamen Erbes
Im Folgenden werden wir unseren Fokus auf die vier wichtigsten Grundsätze beschränken.
