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2.2.2. Prinzipien der Nachhaltigkeitsstrategie
Die Leitlinien zeigen den Weg auf, in welche Richtung sich Deutschland bewegen muss, um nachhaltiger zu werden. Sie decken das Spektrum "Generationengerechtigkeit – Lebensqualität – sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung" ab.
1. Generationengerechtigkeit
Nach den Leitlinien ist neuer Generationenvertrag nötig, in dessen Mittelpunkt der Interessenausgleich zwischen den Generationen steht. Dabei geht es um den Abbau der Staatsverschuldung, die Reform der Sozialversicherungssysteme, die Kosten des Gesundheitswesens sowie um den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Der ethische Grundsatz der Nachhaltigkeit lautet: Jede Generation muss ihre Aufgaben lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Dagegen verstößt, wer eine Wirtschafts- und Sozialpolitik auf Pump macht und künftigen Generationen steigende Staatsschulden hinterlässt. Das gleiche gilt, wenn Investitionen für die wirtschaftliche Zukunft vernachlässigt werden und stattdessen schneller und kurzfristiger Konsum in den Vordergrund rückt.
2. Lebensqualität
Der Begriff Nachhaltigkeit hat einen vitalen und einfachen Kern: Gute Lebensqualität für jeden Menschen, jetzt und in der Zukunft. Alle sollen ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, lernen, arbeiten, Verantwortung für sich und andere übernehmen. Und dies eingebettet in ein Netz sozialer Beziehungen in einer gesunden und sicheren Umwelt.
Für die Lebensqualität ist eine intakte Umwelt unverzichtbar. Aber Lebensqualität umfasst mehr. Zu ihr gehören Gesundheit, persönliche Entfaltungsmöglichkeiten, befriedigende Arbeit, angemessener Wohnraum, ausreichendes Einkommen, gesellschaftliche Anerkennung. Ebenso zählen gute Schulen, eine lebenswerte und sichere Stadt mit vielfältigen kulturellen Angeboten dazu.
3. Sozialer Zusammenhalt
Folgende Elemente kennzeichnen die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung:
• Armut und sozialer Ausgrenzung vorbeugen,
• eine Spaltung der Gesellschaft in Gewinner und Verlierer verhindern,
• alle Bevölkerungsschichten an der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beteiligen.
Die Herausforderung für den Staat besteht darin, ausreichende Qualifizierungsangebote für neue oder veränderte Tätigkeiten bereit zu stellen. Außerdem muss er funktionierende soziale Sicherungssysteme gewähren.
4. Internationale Verantwortung
Umwelt und Entwicklung zu verbinden, war das Versprechen der Konferenz von Rio 1992 an die Entwicklungsländer. Die Verknüpfung der beiden Ziele dient international als Grundlage für eine weltweite Strategie für nachhaltige Entwicklung. Beispielsweise sind sauberes Trinkwasser und fruchtbare Böden für viele Entwicklungsländer Grundlage ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Andererseits führen gerade in diesen Ländern Armut und mangelnde wirtschaftliche Alternativen zur Übernutzung von Böden.
Die Nachhaltigkeitsstrategie soll die praktische Orientierung zu nachhaltigem Handeln von Politik und Gesellschaft erleichtern, Ziel ist eine ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogene Entwicklung. Zum Managementkonzept der Nachhaltigkeitsstrategie gehören die Managementregeln, die Indikatoren und das Monitoring. Dies ist die Grundlage für die Umsetzung der Strategie.
Grundregel: Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Sie muss zugleich Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen. Das gilt für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, für die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und den demografischen Wandel.
Nachhaltigkeitsmanagement heißt, die Institutionen besser für eine Steuerung im Sinne der nachhaltigen Entwicklung zu nutzen. Ziele zu haben, genügt dabei nicht. Nachhaltigkeit muss vor allem organisatorisch verankert sein, damit sie sich in Politik und Gesellschaft durchsetzt.
Zentrales Hilfsmittel für den Weg von der Theorie in die Praxis sind die Managementregeln der Nachhaltigkeit. Neben der oben genannten Grundregel gibt es Regeln für einzelne Handlungsbereiche. Für die Umwelt gilt die Regel, dass ihre Ressourcen nur in dem Umfang genutzt werden dürfen, wie sie nachwachsen beziehungsweise sich regenerieren. Die öffentlichen Haushalte sind der Generationengerechtigkeit verpflichtet. Armut und sozialer Ausgrenzung ist vorzubeugen.
