2.2 Politisch-rechtliche Ebene

Auf dieser Ebene geht es um die Definition kollektiv verbindlicher normativer Regelungen und Handlungsziele (etwa von „Umweltqualitätszielen“). Eine solche Definition setzt bereits gewisse umweltethische Einstellungen und Vorentscheidungen voraus. Umweltrelevante Ziele und Programme werden von der Politik – Regierungen, Parlamenten und Verwaltungen – festgelegt, in Kraft gesetzt und kontrolliert. Das entscheidende Instrument ist dabei das jeweils geltende Umweltrecht. Im Umweltrecht verbinden sich ethische Vorstellungen und die politische Willensbildung in Form von Gesetzen und Verordnungen, die für alle Staatsbürger verpflichtend sind. Der Spielraum gesetzlicher Verfügungen ist sehr groß (im 5. Kapitel werden wir darauf zurückkommen): so kön¬nen neben strikt verbindlichen Gesetzen etwa auch Richtlinien, Quoten und Standards definiert werden. Die Rolle der umweltethischen Beratung kann in diesem Regulierungsprozess etwa darin bestehen, die unterschiedlichen Ansprüche auf eine kollektive und eine individuelle Nutzung von Umweltgütern (Wasser, Boden, Luft usw.) gegeneinander abzuwägen: inwieweit hat etwa ein Unternehmer ein Recht auf die freie Nutzung bzw. Belastung von Wasser und Luft? Inwieweit können in libe¬ralen Gesellschaften individuelle Rechte zugunsten der Gemeinschaft eingeschränkt werden? Inwieweit geht das Recht auf die Erhaltung von bestimmten Arbeitsplätzen dem Recht der Gesellschaft auf die Erhaltung einer intakten und gesunden Umwelt vor? Allgemeiner: Wie kann eine konsequente Umweltpolitik mit berechtigten Wirtschaftsinteressen har¬monisiert werden? Wie sind umweltpolitische Nachhaltigkeitsziele (beim Rohstoffverbrauch, bei der Energieversorgung usw.) mit kurzfristigen privaten Profitinteressen zu vereinbaren?

Die Umweltethik kann also, insofern sie außerhalb der akademischen Diskussionszirkel wirksam werden will, durchaus dazu beitragen, Umweltpolitik zu beraten und das Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit zu wecken und zu schärfen, indem sie sich in die öffentliche Debatte um das Erreichen von Klimazielen, um die Rettung der tropischen Regen-wälder und der Fischbestände in den Weltmeeren, um ökologische Gerechtigkeit (bei drohender Benachteiligung sozialer Randgruppen oder von Menschen in der Dritten Welt) und vieles mehr engagiert einmischt. Insbesondere bei der Festlegung von Umweltzielen, Qualitätsstandards und Zumutbarkeitsgrenzen sind Umweltethiker gefordert, insofern es hier um die qualitative Dimension umweltpolitischer und rechtlicher Maßnahmen geht. Zumal ohne eine ethisch angemessene Bestimmung des Verhältnisses von Mensch/Gesellschaft und Natur konkrete Maßnahmen zur Regulierung des Verhaltens gegenüber der natürlichen Umwelt gar nicht ethisch akzeptabel begründet werden können.

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